AGB
1. Veranstalter
Splashtour – Jürgen Pilger
Keferloherstr. 59
80809 München
+49 172 84 73 873
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde/ Teilnehmer:in dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter ebenfalls per E-Mail zustande.
3. Bezahlung
Mit der Anmeldung durch den Kunden/ Teilnehmer:in ist die Zahlung des lt. Programm ausgewiesenen Preises der Tour/ Veranstaltung zu leisten. Die Bezahlung ist, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, im Voraus fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde/ Teilnehmer:in eine Buchungsbestätigung.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss aufgrund von Witterungsverhältnissen, Wasserständen oder Sperrungen (z.B. infolge von Naturschutzgebietsveränderungen oder anderen Gründen) nach Einschätzung des Veranstalters notwendig werden, sind gestattet.
5. Rücktritt des Kunden/ Teilnehmer:in vom Vertrag
Tritt der Kunde/ Teilnehmer:in vom Vertrag zurück oder nimmt an der Tour/ Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen zur Tour/ Veranstaltung verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert und wie folgt gestaffelt:
Vom 14. bis zum 7. Tag vor Beginn der Tour /Veranstaltung sind 50 Prozent
Vom 6. bis zum 1. Tag vor Beginn der Tour/ Veranstaltung sind 100 Prozent
des lt. Programm ausgewiesenen Preises zu entrichten bzw. werden vom Veranstalter einbehalten. Beim Rücktritt am Tag der Tour/Veranstaltung ist der volle lt. Programm ausgewiesene Preis zu entrichten bzw. wird vom Veranstalter einbehalten. Dies gilt auch bei Nichtantritt der Tour/ Veranstaltung durch den Kunden/ Teilnehmer:in.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmer:innenanzahl bis 7 Tage vor Beginn der Tour/ Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Programmbeschreibung für die entsprechende Tour/ Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmer:innenanzahl hingewiesen wird. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden/ Teilnehmer:in unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und diesem die Rücktrittserklärung per E-Mail zuzuleiten. Die durch den Kunden/ Teilnehmer:in geleistete Zahlung des lt. Programm ausgewiesenen Preises wird in diesem Fall vom Veranstalter erstattet.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder aufgrund von Witterungsverhältnissen, Wasserständen oder Sperrungen (z.B. infolge von Naturschutzgebietsveränderungen oder anderen Gründen) jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch bei verletzungs- oder krankheitsbedingtem Ausfall des Veranstalters. In diesem Fall kann der Veranstalter dem Kunden/ Teilnehmer:in einen Ersatztermin sowie eine entsprechende Ersatztour/ -veranstaltung anbieten. Dies bedingt das Einverständnis des Kunden/ Teilnehmer:in und eine Bestätigung der Ersatzleistung durch den Veranstalter, in der auch evtl. anfallende Zusatzkosten oder Preisminderungen genannt sind. Auf Wunsch des Kunden/ Teilnehmer:in erstattet der Veranstalter auch die Kosten des lt. Programm ausgewiesenen Preises für die Tour/ Veranstaltung und leitet diesem eine Aufhebungserklärung per E-Mail zu. Im Bedarfsfall und falls der Kunde/Teilnehmer:in einverstanden ist, besteht auch die Möglichkeit, dass der Veranstalter, dem Kunden/ Teilnehmer:in ein sogenanntes Tourticket ausstellt, welches es dem Kunden/ Teilnehmer:in ermöglicht, die Leistung zu einem späteren noch zu vereinbarenden Termin wahrnehmen zu können. Die Gültigkeit des Tourtickets ist im Normalfall auf ein Jahr begrenzt und kann in Abstimmung mit dem Veranstalter bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Einzelfällen die Kosten des lt. Programm ausgewiesenen Preises für die Tour/ Veranstaltung dem Kunden/ Teilnehmer:in zu erstatten und diesem eine Aufhebungserklärung per E-Mail zuzuleiten.
8.Haftung des Veranstalters
Der Kunde/ Teilnehmer:in einer Tour/ Veranstaltung ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Tour/ Veranstaltung gesundheitlich gewachsen ist. Für Schäden und Aufwendungen, die sich aus einer gesundheitlichen Nichteignung für die gebuchte Tour/ Veranstaltung ergeben, haftet der Kunde/ Teilnehmer:in selbst. Mit Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt der Kunde/ Teilnehmer:in, dass:
a) die lt. Programmbeschreibung oder lt. mündlicher oder schriftlicher Mitteilung des Veranstalters erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden
b) keine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen vorliegen
c) keine Schwangerschaft vorliegt
d) er über eine stabile körperliche Verfassung verfügt und
e) nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
Dem Kunden/ Teilnehmer:in einer Canyoningtour/ -veranstaltung ist bekannt, dass Canyoning eine Risikosportart ist, bei der das Risiko von Verletzungen vorhanden ist. Dem Kunden/ Teilnehmer:in einer Canyoningtour/ -veranstaltung ist bekannt, dass er trotz Teilnahme an einer geführten Tour eine Eigenverantwortung für seine eigene Sicherheit hat. Dem Kunden/ Teilnehmer:in einer Canyoningtour/ -veranstaltung ist bekannt, dass es auch auf einer geführten Tour zu Unfällen kommen kann.
Der Kunde/ Teilnehmer:in einer Tour/ Veranstaltung hat selbst für ausreichende Krankenversicherung und, falls aus Sicht des Kunden/ Teilnehmer:in erforderlich, auch für eine zusätzliche Unfallversicherung zu sorgen. Mit Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt der Kunde/ Teilnehmer:in, dass dieser Versicherungsschutz besteht.
Der Veranstalter haftet bei einer Absage der Tour durch diesen (siehe Ausführungen hierzu unter Punkt 7. „Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände“) nicht für Kosten, die dem Kunden/ Teilnehmer:in durch die Anreise für die Tour oder Kosten für eine evtl. Unterbringung, die dem Kunden/ Teilnehmer:in im Zusammenhang mit der Tour-/ Veranstaltungsbuchung entstanden sind.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort ist München.
AGB
1. Veranstalter
Splashtour – Jürgen Pilger
Keferloherstr. 59
80809 München
+49 172 84 73 873
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde/ Teilnehmer:in dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter ebenfalls per E-Mail zustande.
3. Bezahlung
Mit der Anmeldung durch den Kunden/ Teilnehmer:in ist die Zahlung des lt. Programm ausgewiesenen Preises der Tour/ Veranstaltung zu leisten. Die Bezahlung ist, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, im Voraus fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde/ Teilnehmer:in eine Buchungsbestätigung.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss aufgrund von Witterungsverhältnissen, Wasserständen oder Sperrungen (z.B. infolge von Naturschutzgebietsveränderungen oder anderen Gründen) nach Einschätzung des Veranstalters notwendig werden, sind gestattet.
5. Rücktritt des Kunden/ Teilnehmer:in vom Vertrag
Tritt der Kunde/ Teilnehmer:in vom Vertrag zurück oder nimmt an der Tour/ Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen zur Tour/ Veranstaltung verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert und wie folgt gestaffelt:
Vom 14. bis zum 7. Tag vor Beginn der Tour /Veranstaltung sind 50 Prozent
Vom 6. bis zum 1. Tag vor Beginn der Tour/ Veranstaltung sind 100 Prozent
des lt. Programm ausgewiesenen Preises zu entrichten bzw. werden vom Veranstalter einbehalten. Beim Rücktritt am Tag der Tour/Veranstaltung ist der volle lt. Programm ausgewiesene Preis zu entrichten bzw. wird vom Veranstalter einbehalten. Dies gilt auch bei Nichtantritt der Tour/ Veranstaltung durch den Kunden/ Teilnehmer:in.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmer:innenanzahl bis 7 Tage vor Beginn der Tour/ Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Programmbeschreibung für die entsprechende Tour/ Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmer:innenanzahl hingewiesen wird. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden/ Teilnehmer:in unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und diesem die Rücktrittserklärung per E-Mail zuzuleiten. Die durch den Kunden/ Teilnehmer:in geleistete Zahlung des lt. Programm ausgewiesenen Preises wird in diesem Fall vom Veranstalter erstattet.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder aufgrund von Witterungsverhältnissen, Wasserständen oder Sperrungen (z.B. infolge von Naturschutzgebietsveränderungen oder anderen Gründen) jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch bei verletzungs- oder krankheitsbedingtem Ausfall des Veranstalters. In diesem Fall kann der Veranstalter dem Kunden/ Teilnehmer:in einen Ersatztermin sowie eine entsprechende Ersatztour/ -veranstaltung anbieten. Dies bedingt das Einverständnis des Kunden/ Teilnehmer:in und eine Bestätigung der Ersatzleistung durch den Veranstalter, in der auch evtl. anfallende Zusatzkosten oder Preisminderungen genannt sind. Auf Wunsch des Kunden/ Teilnehmer:in erstattet der Veranstalter auch die Kosten des lt. Programm ausgewiesenen Preises für die Tour/ Veranstaltung und leitet diesem eine Aufhebungserklärung per E-Mail zu. Im Bedarfsfall und falls der Kunde/Teilnehmer:in einverstanden ist, besteht auch die Möglichkeit, dass der Veranstalter, dem Kunden/ Teilnehmer:in ein sogenanntes Tourticket ausstellt, welches es dem Kunden/ Teilnehmer:in ermöglicht, die Leistung zu einem späteren noch zu vereinbarenden Termin wahrnehmen zu können. Die Gültigkeit des Tourtickets ist im Normalfall auf ein Jahr begrenzt und kann in Abstimmung mit dem Veranstalter bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Einzelfällen die Kosten des lt. Programm ausgewiesenen Preises für die Tour/ Veranstaltung dem Kunden/ Teilnehmer:in zu erstatten und diesem eine Aufhebungserklärung per E-Mail zuzuleiten.
8.Haftung des Veranstalters
Der Kunde/ Teilnehmer:in einer Tour/ Veranstaltung ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Tour/ Veranstaltung gesundheitlich gewachsen ist. Für Schäden und Aufwendungen, die sich aus einer gesundheitlichen Nichteignung für die gebuchte Tour/ Veranstaltung ergeben, haftet der Kunde/ Teilnehmer:in selbst. Mit Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt der Kunde/ Teilnehmer:in, dass:
a) die lt. Programmbeschreibung oder lt. mündlicher oder schriftlicher Mitteilung des Veranstalters erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden
b) keine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen vorliegen
c) keine Schwangerschaft vorliegt
d) er über eine stabile körperliche Verfassung verfügt und
e) nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
Dem Kunden/ Teilnehmer:in einer Canyoningtour/ -veranstaltung ist bekannt, dass Canyoning eine Risikosportart ist, bei der das Risiko von Verletzungen vorhanden ist. Dem Kunden/ Teilnehmer:in einer Canyoningtour/ -veranstaltung ist bekannt, dass er trotz Teilnahme an einer geführten Tour eine Eigenverantwortung für seine eigene Sicherheit hat. Dem Kunden/ Teilnehmer:in einer Canyoningtour/ -veranstaltung ist bekannt, dass es auch auf einer geführten Tour zu Unfällen kommen kann.
Der Kunde/ Teilnehmer:in einer Tour/ Veranstaltung hat selbst für ausreichende Krankenversicherung und, falls aus Sicht des Kunden/ Teilnehmer:in erforderlich, auch für eine zusätzliche Unfallversicherung zu sorgen. Mit Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt der Kunde/ Teilnehmer:in, dass dieser Versicherungsschutz besteht.
Der Veranstalter haftet bei einer Absage der Tour durch diesen (siehe Ausführungen hierzu unter Punkt 7. „Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände“) nicht für Kosten, die dem Kunden/ Teilnehmer:in durch die Anreise für die Tour oder Kosten für eine evtl. Unterbringung, die dem Kunden/ Teilnehmer:in im Zusammenhang mit der Tour-/ Veranstaltungsbuchung entstanden sind.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort ist München.
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